Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) soll eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Autobahnen und Schnellstraßen für E-Fahrzeuge geschaffen werden. „Die Ausnahme für E-Fahrzeuge beim IG-L-Hunderter ist ein Vorteil, den wir Besitzern von E-Fahrzeugen gegenüber Verbrennungsmotoren geben wollen. Künftig kann man mit einem Elektrofahrzeug in einer IG-L-Hunderter-Zone auch 130 km/h fahren. Das betrifft Strecken von insgesamt 440 km Länge“, sagt Umweltministerin Elisabeth Köstinger. Eine weitere Anreizsetzung solle durch das Verkehrsministerium mit der Möglichkeit zur Mitbenützung von Busspuren für E-Fahrzeuge in der StVO vorangetrieben werden. „Wir arbeiten auch an der Schaffung einer Möglichkeit zur Mitbenützung von Busspuren für Elektrofahrzeuge“, so Verkehrsminister Ing. Norbert Hofer. Außerdem werden die Länder, Städte und Gemeinden ersucht, Anreize und Ausnahmen für E-Fahrzeuge in den Stellplatz- und Parkraumbewirtschaftungsregelungen zu setzen.
Positiv auch die Reaktion des Arbeitskreises der Automobilimporteure: „Ebenso wie die beiden zuständigen Bundesminister sind auch wir der Überzeugung, dass es besser ist, Anreize zu schaffen, anstatt Verbote zu setzen“, sagt Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. E-Autos seien lokal emissionsfrei und könnten daher einen wichtigen Beitrag leisten, um die in der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung festgelegten Ziele zu erreichen.
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2440 vom 5. Oktober 2018. •