„Unabhängige Marktteilnehmer erhalten Zugang zu den Ferndiagnosediensten, die von Herstellern sowie Vertragshändlern und -werkstätten genutzt werden“, lautet etwa eine Passage in dem Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung“. Diese Vorgabe wurde – wie einige andere – vom Parlament ergänzt. Laut Brancheninsidern wurde die Verordnung in diesem Bereich noch detaillierter ausgeführt, weil Hersteller begonnen haben, den Zugang über die OBD-Schnittstelle einzuschränken.

 

Auch für die Teileindustrie, den Teilehandel und die Anbieter von Reparaturinformationen wurden entscheidende Formulierungen umgesetzt: „Unabhängige Wirtschaftsakteure, die keine Reparaturbetriebe sind, erhalten die Angaben auch in einem maschinenlesbaren Format, das unabhängigen Wirtschaftsakteuren ermöglicht, die mit ihrem Geschäft verbundenen Aufgaben in der Lieferkette des Zubehör- und Ersatzteilmarkts wahrzunehmen.

 

Den gesamten Vorschlag, der 2020 in Kraft treten soll, finden Sie beigefügt als PDF. •