Aus Gründen des Fußgängerschutzes enden laut Artikel 9 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 mit 24. Februar 2018 Verkauf, Zulassung und Inbetriebnahme neuer Pkw und Leichtnutzfahrzeuge mit 2.500 kg Höchstmasse, deren Typgenehmigungsnummer keinen Buchstaben „B“ enthält.


Der Erlass, der (weiter unten) zum Download bereitgestellt ist, regelt die (bei auslaufenden Serien üblichen) Ausnahmegenehmigungen für Autos, die der Verordnung noch nicht entsprechen. •