Betreffend der Weitergabe der Kundendaten an die Hersteller wäre die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung leicht machbar, indem die Importeure den Händler mit einer „Schad- und Klagloserklärung“ vor den drohenden hohen Strafen rechtlich absicherten.

Das Statement von Komm.-Rat Schirak im vollen Wortlaut steht (weiter unten) zum Download parat!