Der ÖAMTC forderte in einer Aussendung, rechtliche Rahmenbedingungen für die Nachrüstung von Fahrzeugscheinwerfern auf LED-Technik zu schaffen: Argumentiert wird mit besserer Ausleuchtung, schnellerer Reaktionszeit und geringerem Energieverbrauch.

 

Aktuell ist das Nachrüsten nicht nur verboten, sondern gilt die Verwendung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels als „schwerer Mangel“ bei der § 57a-Begutachtung. Bei Unfällen kann die Versicherung aussteigen.

 

„Wir waren nicht eingebunden!“, bekräftigt Kfz-Meisterprüfer Nagl. Als Mitglied der Expertenkonferenz hätte der ÖAMTC seinen Wunsch zuerst in diesem Gremium einbringen sollen: Zu prüfen seien sowohl technische als auch rechtliche Aspekte. •