In ihrer 10 Seiten umfassenden Analyse beschäftigt sich die BWB mit all jenen Themenbereichen, die von Kfz-Markenbetrieben gemeinhin beanstandet werden. Dazu gehört die „Fallgruppe Investitionen in Architektur, Ausstattung und Einrichtung von Schauräumen, Werkstätten etc." ebenso wie die „Fallgruppe Vergütung von Leistungen, Bonifikationen", Abnahmeverpflichtungen für Betriebseinrichtungen oder Direktgeschäfte des Importeurs.

 

In Sachen Standards können Vorgaben der Importeure laut BWB dann einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung entsprechen, wenn „der geforderte Investitionszyklus auffällig von einer üblichen Abschreibungsdauer für das betreffende Vermögensgut abweicht", die Investitionen in einem „auffälligen Missverhältnis zu den Umsatz- und Ertragschancen" stehen, bestimmte Bezugsquellen vorgegeben werden sowie „betriebswirtschaftlich unvernünftige oder unvertretbare Investitionen gefordert werden".

 

Von einem möglichen Missbrauch spricht die BWB auch, wenn bei Garantie- und Gewährleistungsfällen „Richtzeiten oder Ähnliches systematisch unter den tatsächlich für die Mängelbehebung erforderlichen Zeiten festgesetzt werden", Vor- und Nachbereitungszeiten nicht verrechnet werden oder „Formvorschriften zum Anlass genommen werden, die Vergütung tatsächlich erbrachter Leistungen zu verweigern". Als weitere Indizien für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung werden „willkürliche“ oder nur auf einen bestimmten Prozentsatz der Betriebe abstellende Zielvorgaben sowie „unübliche Bewertungsschemata" bei Zufriedenheitsumfragen bezeichnet.

 

„Die Stellungnahme der BWB zeigt die Richtigkeit unserer Begehren auf", sieht sich Komm.-Rat Ing. Josef Schirak, Vorsitzender des Einzelhandelsausschusses im Bundesgremium des Fahrzeughandels, in seiner vielfach geäußerten Kritik bestätigt. Dem Arbeitskreis der Automobilimporteure wurde das BWB-Dokument bereits übermittelt, eine offizielle Reaktion liegt bislang nicht vor.

 

Weitere Berichte zu diesem aktuellen Thema wird die am 14. Oktober 2016 erscheinende Ausgabe 2340 unserer Wochenzeitung „AUTO-Information“ beinhalten. •