Klauseln im Kleingedruckten ermöglichten es, Versicherern Fahrzeugrestwerte in Wrackbörsen zu ermitteln und bei Schadensbewertungen zu berücksichtigen. Eine Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden könne dann die Folge sein. Der heimische Fahrzeughandel zeigt eine sichere Alternative für Konsumenten auf.
Ein OGH-Urteil bestätige die Rechtmäßigkeit von heiklen Vertragsvereinbarungen, die Konsumenten nicht ausreichend bekannt sein dürften. Sei es bisher gängige Praxis bei kaskoversicherten Autos gewesen, diese bis zu einem Schaden von etwa 70 % des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen, so könnten Versicherer nun den erzielbaren Restwert via Internet-Wrackbörse ermitteln und diesen miteinbeziehen. Die Folge sei vielfach die Einstufung als „wirtschaftlicher Totalschaden“.
Die Versicherung müsse in dem Fall lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Wrackerlös begleichen, ohne die tatsächlichen Reparaturkosten zu berücksichtigen. Das Fahrzeug werde dann vom Wrackhändler abgeholt, obwohl dem Besitzer eine Reparatur möglicherweise lieber gewesen wäre.
Für BGO Ernst „eine vollkommen unbefriedigende Situation“, die durch die richtige Wahl des Versicherers aber vermieden werden kann. „Wer auf der sicheren Seite sein und juristische Schlupflöcher umschiffen möchte, sollte seine Versicherung direkt im Kfz-Betrieb abschließen. Der Branchenversicherer des österreichischen Kfz-Gewerbes bietet beispielsweise Reparaturen bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes“, so Ernst.
Laut herrschender Rechtslage liege ein Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Versicherer könnten somit Schäden, die bei weitem nicht an den Fahrzeugwert heranreichen, zum Totalschaden erklären.
Die Auswirkungen dieser sogenannten Totalschadenklausel seien den meisten Kunden nicht bewusst, weshalb der heimische Fahrzeughandel nun gezielt Aufklärungsarbeit leisten möchte. „Es ist essenziell, die heimischen Autolenker über dieses Risiko zu informieren. Als Fahrzeughandel leisten wir hier einen wichtigen Beitrag“, so Ernst. •
