Um für Kontrollzwecke Kurzfristigkeit und Unentgeltlichkeit familienhafter Mitarbeit zu dokumentieren, sollte dies mit einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen, rät die Wirtschaftskammer. Der Mustervertrag ist eine Serviceleistung, die sich aus dem Merkblatt über familienhafte Mitarbeit ergab, über das wir kürzlich informiert haben.
Auch wenn im Fall der familienhaften Mitarbeit nicht vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses auszugehen ist, so führt das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung nicht automatisch zum Vorliegen eines Dienstverhältnisses, stellt die WKO fest.
Über den unten angegebenen Link sind weitere Informationen der WKO, das Merkblatt und die Mustervereinbarung abrufbar.
Die Mustervereinbarung haben wir außerdem zum direkten Herunterladen als PDF auch weiter unten bereitgestellt!
