Dabei können je nach Unternehmen unterschiedliche Regelungen gelten. Diese werden zumeist in ihrer Car Policy oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten: Darf mit dem Dienstwagen in den Urlaub gefahren werden? Sind private Fahrten ins Ausland zulässig? Wer darf das Fahrzeug lenken? Bei längeren Urlaubsfahrten ist ein Fahrerwechsel sinnvoll. Besteht Versicherungsschutz und wer trägt die Spritkosten? „Fragen Sie Ihren Dienstgeber, ob es auch eine Kilometerbeschränkung gibt. Üblicherweise sehen Verträge eine solche vor. So lässt sich der Urlaub besser planen“, rät Nigel Storny, Geschäftsführer von LeasePlan Österreich.
Da beim Dienstwagen der Lenker laut Zulassungsschein nicht der Besitzer ist, empfiehlt LeasePlan für alle lenkberechtigten eine (mehrsprachige) Benutzungsbewilligung mitzuführen. In manchen Ländern ist dafür ein eigenes Formular erforderlich, in Italien etwa die „Delega“. Nützliche Formulare dazu hat LeasePlan zusammengestellt:
