Immer wieder suchen vermeintliche Kaufinteressenten mitsamt dem für eine Probefahrt überlassenen Fahrzeug das Weite. Doch nicht jede Kaskoversicherung deckt den Schaden, der dem Autohaus aufgrund dessen entsteht.

 

„Grundsätzlich muss zwischen Diebstahl und Veruntreuung unterschieden werden“ erläutert Mag. Stefan Enthofer, Leiter des Garanta-Leistungscenters. Ein Diebstahl liege beispielsweise dann vor, wenn in ein verschlossenes Auto eingebrochen oder Autoschlüssel entwendet werden. Wird ein Vorführwagen nach der vereinbarten Frist nicht zurückgebracht, handle es sich dagegen um eine Veruntreuung. Als Abgrenzung zum Diebstahl fehle bei der Veruntreuung als wichtiges Merkmal das „Wegnehmen“ oder „Entwenden“, erklärt Enthofer.

 

„Möchte das Autohaus sicher gehen, dass es im Falle einer Veruntreuung den entstanden Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt, so braucht es unbedingt eine hochwertige Kasko-Versicherung“, rät Enthofer: Als Branchenversicherer decke die Garanta in ihren Kaskotarifen sowohl Diebstahl als auch Veruntreuung ab.