So wird unter anderem die Flottenerneuerung, aber auch die Verwendung reinigender Additive für Dieselmotoren sowie der Besuch von Spritspartrainings als Energieeffizienzmaßnahme anerkannt.
Die Grundzüge des Gesetzes sind in der „AUTO-Information“, Ausgabe Nr. 2299/2, die am 4. Dezember erscheint, enthalten.
Die Formeln, nach denen diese Anerkennung erfolgt, sowie alle Details der Regelung, enthält der Teil des Gesetzes, der unten als PDF angefügt ist!
