Der Linzer Jurist Mag. Michael Poduschka konnte Erfahrung in den öffentlichkeitswirksamen Rechtstreitigkeiten rund um Meinl Bank, Immofinanz und Alpine sammeln. Jetzt nimmt er sich des VW-Skandals an: In einer beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage fordert er im Auftrag eines Kunden, der im Mai 2014 bei einem selbstständigen oberösterreichischen VW-Händler einen VW Touran erworben hatte, die Rückerstattung des Kaufpreises – zwar einerseits abzüglich der Kosten für die zwischenzeitlich erfolgten Nutzung, aber andererseits zuzüglich der (theoretischen) Zinsen.
Poduschka stützt sich auf das Rechtsinstrument der „Irrtumsanfechtung“: Schließlich sei Manipulationsfreiheit eine beim Autokauf stillschweigend vorausgesetzte Eigenschaft. „Gerade bei der Marke Volkswagen, die für konservative Seriosität steht, erwartet jeder Käufer ein manipulationsfreies Fahrzeug. Das hat er nicht bekommen“, umreißt Poduschka die Situation aus Sicht seines Mandanten. Nur „sekundär“ stütze sich die Klage auf die Gewährleistungspflicht des Händlers. Diese räumt dem betroffenen Betrieb – im Gegensatz zur Irrtumsanfechtung – eine Möglichkeit zur Nachbesserung ein. Darüber hinaus beträgt die Gewährleistungsfrist nur 2 Jahre, während bei einer Irrtumsanfechtung die Ansprüche 3 Jahre lang geltend gemacht werden können.
Diese Frist nützte eine Mandantin aus dem Wiener Raum, die nach den ersten Medienberichten den Kontakt zu Poduschka gesucht hat, bis auf den letzten Tag aus: Exakt 3 Jahre nach dem Kauf ihres VW ließ sie ihre Klage anbringen. Insgesamt sei die Zahl der mit ihm in Kontakt stehenden Kunden des VW-Konzerns seit dem Wochenende von rund 80 Personen „auf annähernd das Doppelte“ gestiegen, berichtet der Linzer Anwalt.
Poduschka geht übrigens nicht davon aus, dass die Händler im Fall eines entsprechenden Gerichtsurteils die Kosten selbst tragen müssen: „Zweifellos werden sich die Betriebe am VW-Konzern regressieren.“ Beim heimischen VW-Importeur Porsche Holding bestätigt man, über die Klagen in Kenntnis gesetzt worden zu sein, doch gibt man vorerst keinen darüber hinaus reichenden Kommentar ab.
