Dass die ACEA bei den Punkten Mehrmarkenvertrieb und Direktvertrieb aufgrund angeblicher kartellrechtlicher Bedenken nicht gesprächsbereit ist, war bekannt. Doch kürzlich ging bei der CECRA ein offizielles Schreiben der Herstellervereinigung ein, in dem diese zu den weiteren Kernforderungen der Händler (Investitionsersatz und Vertragsweitergabe innerhalb eines Markennetzes) Stellung nimmt: Demnach lehnen es alle Hersteller geschlossen ab, über diese Punkte mit der CECRA auch nur zu verhandeln.

 

Den europäischen Händlervertretern bleibt damit nur eine Hoffnung – dass sich die EU-Kommission doch noch dazu durchringt, die mit der Kfz-GVO verlorengegangenen Schutzbestimmungen zumindest teilweise in ein anderes Gesetzeswerk zu fassen. Am 25. November wird ein erster diesbezüglicher Gesprächstermin stattfinden. „Nach vielen Jahren vergeblicher Versuche“ bleibe kein anderer Ausweg als ein neues Gesetz, ist CECRA-Generalsekretär Bernard Lycke überzeugt.