Willkommener Aufhänger für rigide Maßnahmen sind die Abgasmanipulationen des VW-Konzerns beim Motor EA 189, der in Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut wurde.

 

„Der konkret erwiesene Betrugsfall ist jedoch ‚nur‘ die Spitze des Eisbergs von systematisch geschönten Abgas- und Verbrauchswerten“ - dass vor allem die NOx-Grenzwerte nur auf dem Papier eingehalten werden und nicht auf der Straße, sei auch den zuständigen Behörden Österreichs nachweislich schon lange bekannt, so der Entschließungsantrag.

 

Im Antrag ist auch die Rede davon, dass „aktuelle Testergebnisse auf einen fortgesetzten systematischen Abgasbetrug schließen lassen, der bei weitem nicht nur auf einen Autokonzern beschränkt“ sei, streuen die grünen Nationalräte Vorwürfe, ohne sie zu detaillieren. 

 

Schließlich holt Willi in seiner Betrachtung „Wie konnte es soweit kommen: Mangelnde Distanz von Regierung und Verwaltung zur Autolobby“ unter anderem gegen das Verkehrsministerium aus: „Lieber haben also die Verantwortlichen –  namentlich auch im BMVIT – akzeptiert, dass den Autofahrerinnen und Autofahrern wegen der in vielen Teilen Österreichs viel zu hohen NOx-Emissionen und -Immissionen Tempolimits und dergleichen auferlegt werden müssen“, ereifert sich Willi über die Geschwindigkeitsbeschränkungen.  „Damit nicht genug, wurden dann in Österreich auch noch die nationalen Gesetzestexte (KFG!) vom BMVIT ausgehend extrem herstellerfreundlich formuliert und schließlich wurde auch noch in der Praxis weggeschaut“, meint er.

 

Daher fordert der Entschließungsantrag neben praxisgerechteren Verbrauchs- und Emissionszyklen und stichprobenartigen Nachtests auch, im Rahmen einer verschärften Vorgangsweise „den VW-Konzern beziehungsweise seine in Österreich Bevollmächtigten nicht länger mit kuriosen Rechtsinterpretationen aus dem BMVIT vor der gemäß EEU-VO und §134a Abs 1c KFG zu verhängenden Strafe zu schützen, sondern entsprechend der Schwere des Vergehens und dem Ausmaß der daraus entstandenen Gesundheits- und Umweltbelastung zügig zu handeln und für Ausschöpfung des Strafrahmens zu sorgen.“