„Einmal abgesehen davon, dass in diesem Fall Herr Franz Dirnberger, weil es sich um einen Unfallgegner aus dem Ausland handelte, auch Anspruch auf ein Leihfahrzeug gehabt hätte", sagt Nagl. „Leider wurden vom Kunden aufgrund der rein wirtschaftlich orientierten Entschädigungsmodalitäten des Versicherers nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Fahrzeug im österreichischen Fachbetrieb für den Kunden zufriedenstellend instand zu setzen“.
Damit hätte auch der schuldlose Unfallbeteiligte, der eigentlich Anspruch darauf habe, im Haftpflichtfall so entschädigt zu werden, keinen solchen wirtschaftlichen Schaden erlitten, und mit seinem Auto weiterfahren können.
BIM Nagl rät – mit Hinweis auf das Interview mit dem Juristen des Versicherungsverbands Dr. Wolfgang Reisinger, der erklärte, man könne mit den Versicherern in der Regel durchaus handeln, den Kfz-Betrieben, die im Auftrag ihrer Kunden Schäden mit Versicherungen abwickeln, den Verhandlungsspielraum im Sinne der Kunden zu nutzen und das im jeweiligen Fall Mögliche auch herauszuholen. Im gezeigten Fall war es um etwa 50% Aufschlag gegangen.
Der Beitrag der „Heute-konkret“-Sendung ist eine Woche über den unten angeführten Link in der ORF-TVthek abrufbar!
