Bei korrekten Beanstandungen von RDK-Sensoren innerhalb der Gewährleistungsfrist erhält der Handelspartner 17 € pro Sensor bzw. Rad als Pauschale für alle anfallenden Arbeiten vergütet. (Defekte Sensoren sind als Elektroschrott zu entsorgen.)
Laut den Herstellern können die Sensoren durch „Booster“ keinen Schaden nehmen. Servicebetriebe und Autofahrer sind über mögliche Anwendungsbeschränkungen von Aftermarket-Sensoren und Erstausrüstungssystemen von deren Hersteller zu informieren.
Der deutsche BRV kooperiert mit dem VRÖ (Verband der Reifenspezialisten Österreich).
