Krankenversicherungsträger haben laut § 41 ASVG Sozialversicherungsprüfungen durchzuführen, unter anderem eine Lohnsteuerprüfung. Der Prüfer des Krankenversicherungsträgers wird dabei per Gesetz auch für die Finanzverwaltung tätig: So hat er unter anderem zu ermitteln, ob Dienstnehmern ein Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen und dafür Steuer bezahlt wurde.
Eines haben viele der im KFG enthaltenen Maßnahmen, auch diese, zum Ziel: Den Steuerpflichtigen mit neuen Bestimmungen noch ein bisserl tiefer in die Tasche zu greifen.
Denn zugleich wurden auch die Steuerbestimmungen über alles, was als Sachbezug gilt, verschärft – nicht zuletzt durch eine als Ökologisierung getarnte Steuererhöhung für die Privatnutzung.
