Konkret geht es um Neureifen ausgewählter Typen des Profils Michelin X Works: Sollte es bei ihnen zu irreparablen Unfallschäden durch Anprall-, Schnitt- oder Durchschlagverletzungen kommen, erhalten die Kunden im Garantiefall eine Gutschrift, deren Höhe sich aus der Stärke des Restprofils ergibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Reifen ab Stichtag 1. März in der D-A-CH-Region gekauft wurden und sich die Käufer auf dem Kundenportal Michelin MyAccount auf der Website lkw.michelin.at (bzw. de oder ch) anmelden. Im Fall eines Reifenschadens kann die Michelin-X-Works-Garantie mit 4 Klicks aktiviert werden. Anschließend nimmt der Reifenhändler die beschädigten Pneus entgegen. Wird der Garantiefall anerkannt, informiert Michelin die Kunden per e-Mail über die Höhe des Erstattungsbetrags. Die Garantie kann übrigens auch für Reifen in Anspruch genommen werden, die als Erstausrüstung mit einem Neufahrzeug erworben wurden.

 

Die Garantie sieht Michelin auch als Verkaufsargument für den Nutzfahrzeughändler: Michelin X Works Reifen sind laut Hersteller besonders gut für den Einsatz auf unbefestigten Wegen, Baustellen, in Steinbrüchen und auf asphaltierten Straßen geeignet. Die Reifen vereinen, so Michelin, die zwei wichtigsten Anforderungen im Baustelleneinsatz: hohe Widerstandsfähigkeit gegen Verletzungen und hohe Langlebigkeit.