Unter dem Titel „Ökologisierung: Dienstautos – Sachbezug“ findet sich (auf Seite 10) der Satz, der dem Fiskus 50 Mio. € bringen soll: „Im Sinne einer Ökologisierung soll bei jenen Pkw, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 120 g CO2-Ausstoß pro Kilometer aufweisen, ein Sachbezug in Höhe von 2 % der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen und als Beitrag zum nationalen Treibhausziel im Rahmen der EU-2020-Strategie sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor steuerfrei sein, das heisst, bei diesen kommt zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung.“

Was sich das Finanzministerium im Detail unter einem Fahrzeug mit Elektromotor vorstellt, lesen Sie in der aktuellen AUTO-Information Nr. 2262 auf Seite 1!