In dieser verpflichtet sich Eisner, Werbespots oder andere Werbeeinschaltungen, in denen in „wettbewerbswidriger Art und Weise“ direkter oder indirekter Bezug zu Rainer hergestellt wird, zu unterlassen.
Neben der Übernahme der Anwaltkosten in der Höhe von 870 € verpflichtete sich Eisner auch, bei Zuwiderhandlung einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10.000 € an die Rainer Gruppe zu bezahlen.
