Wie aus der Präsentation der Oberösterreichischen Landesregierung hervorgeht, die wir (weiter unten) zum Herunterladen bereitgestellt haben, ist noch bis zur Umsetzung der Richtlinie RL 2014/45/EU (voraussichtlich 2017/18) in nationales Recht ein defektes oder offensichtlich nicht funktionierendes RDKS als leichter Mangel einzustufen.
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2244 vom 31. Oktober 2014!
