Der Erlass listet im Detail auf, unter welchen Umständen Fahrzeuge, die eigentlich nicht mehr den dann geltenden EU-Bestimmungen entsprechen, auch noch nach dem 1. November 2014 zugelassen, verkauft bzw. in Betrieb genommen werden dürfen.
Damit lassen sich technisch bedingte Kurzzulassungen vor dem Stichtag 1. November 2014 vermeiden.
Der vollständige Erlass ist (weiter unten) zum Herunterladen bereitgestellt!
