Was ist unter „Übergangsregelung NoVA“ zu verstehen? Der Erlass ist durch und in dem werden jetzt auch Vorziehkäufe zeitlich limitiert. Wer zahlt die Differenz heute bestellter Wagen nach dem 1. Juli 2014? Der Handel und die Importeure.

 

Das vorliegende Diktat „Für Fahrzeuge, für welche bis inklusive 15. Februar 2014 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann die NoVA gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet und abgeführt werden, sofern das Fahrzeug bis 30. Juni 2014 ausgeliefert – dem Kunden übergeben – wird“ , ist mit der Anfügung „noch laufender Bemühungen, die neue NoVA-Formel günstig zu beeinflussen “ weder schön zu schreiben noch schön zu reden.

 

Am 29.Jänner wird das Abgabenänderungsgesetz im Ministerrat beschlossen. Basta! Die Politik richtet einen verheerenden Schaden an, stürzt unsere Branche Schritt für Schritt ins Chaos. Wo bleibt seitens des kujonierten Autohandels der Aufschrei in der Öffentlichkeit via Lobbyingplattform FMU? Wieder nichts gegen das Politmachwerk zu unternehmen, ist falsch!

 

Wie weit die politische Reise mit der Automobilität bereits geht, zeigen Wiens Stadtverantwortlichen: Eine konventionelle Autoausstellung auf dem Rathausplatz zwischen Ringstraße und Burgtheater ist verpönt. Es würden nur „alternativ angetriebene“ Fahrzeuge erlaubt, weil es das aktuelle Koalitionsabkommen zwischen Rot und Grün so festschreibt.