Gegenüber dem Entwurf ebenso unverändert wie der Termin 1. März für das Inkrafttreten der neuen Steuer ist auch die Formel, mit der die NoVA-Berechnung deutlich vereinfacht wird:
(CO2.Wert des besteuerten Fahrzeugs laut Zulassungsdokument minus 90 Gramm) dividiert durch 5 ergibt den Prozentwert, mit dem die Steuersumme berechnet wird.
Dabei entfällt die Prozentdeckelung (sie war ursprünglich mit 30 % vorgesehen).
Von der Summe – und das ist neu – können in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 400 € abgezogen werden; in den nachfolgenden Jahren sind es dann nur noch 300 €.
Ebenfalls neu: Der Bonus für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge wird bis Ende 2014 auf 600 € erhöht. Dieser Bonus setzt aber den erstgenannten Abzugsposten mit 400 bzw. 300 € außer Kraft, da das Bonus-/Malus-System wegfällt.
Und zum Schluss das Wichtigste: Bis 15. 2. abgeschlossene Kaufverträge können nach dem alten NoVA-System abgerechnet werden, wenn das Fahrzeug bis 30. 6. 2014 ausgeliefert wird.
