Die unter dem Titel Ökologisierung von den Autobesitzern zusätzlich zu erbringende Steuerleistung von 280 Mio. € soll einerseits durch eine Änderung der Kfz-Steuer (230 Mio. €) sowie eine Neuordnung der NoVA (50 Mio. €) erreicht werden.

 

Bei der Kfz-Versicherungssteuer handelt es sich vor allem um eine mit der Motorleistung progressiv steigende Belastung, die inflationsbedingt zusätzlich angepasst wird.

 

Bei der NoVA ergibt die Formel

 

(CO2-Ausstoß je km in Gramm minus 90 Gramm) dividiert durch 5

 

den NoVA-Prozentsatz, der zu runden ist. Von der sich daraus ergebenden Summe können maximal 300 € abgezogen werden, sofern kein Öko-Bonus (den es nur noch bis 31. Dezember gibt), in Anspruch genommen wird. Der Maximal-NoVA-Satz beträgt 30 %. Die neue Formel ersetzt die bisherigen Bestimmungen.

 

In den Dokumenten, die wir als PDF zum Herunterladen bereitstellen, verwenden die Verfasser allerdings im Zusammenhang mit der NoVA Werte von Gramm CO2 pro 100 km. Dabei handelt es sich allerdings, so Dr. Roland Grabner vom Finanzministerium, um einen Fehler.