Die entsprechenden Verordnungen wurden bereits in die öffentliche Begutachtung verschickt. So wie bisher sollen die Tankstellen die Spritpreise nur um zwölf Uhr mittags erhöhen dürfen, während Preissenkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind. Diese Regelung sei in den vergangenen drei Jahren von den Autofahrern gut angenommen worden und habe auch der Anfechtung durch die Mineralölbranche beim Verfassungsgerichtshof standgehalten, so Mitterlehner.
