Die
 entsprechenden Verordnungen wurden bereits in die öffentliche
 Begutachtung verschickt. So wie bisher sollen die Tankstellen die
 Spritpreise nur um zwölf Uhr mittags erhöhen dürfen, während
 Preissenkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind. Diese
 Regelung sei in den vergangenen drei Jahren von den Autofahrern gut 
angenommen worden und habe auch der Anfechtung durch die Mineralölbranche
 beim Verfassungsgerichtshof standgehalten, so Mitterlehner.