Wettbewerbsrechtler Dr. Norbert Gugerbauer erläuterte Auswirkungen für die heimischen Kfz-Werkstätten, die sich aus dem anstelle der auslaufenden GVO ab 1. Juli 2013 wirksam werdenden Kraftfahrzeugschutz-Sektorgesetz ergeben können.
Der "Qualitätssicherung in der wiederkehrenden Begutachtung" von Dipl-Ing. Georg Hönig, Leiter Abteilung Technische Kfz-Angelegenheiten, wurde viel Aufmerksam aus dem Auditoium zuteil. Sich Fit zu halten für alle beruflichen Herausforderungen, stellte Mag. Michaela Rockenbauer, Marketing Managerin, Castrol Austria, ins Zentrum ihrer Ausführungen, ehe Mag. Dr. Martin Paar von der Finanzprokuratur über die Amtshaftung bei der Pickerlüberprüfung referierte.
