Die in Österreich geltende situative Winterausrüstungspflicht bezieht sich immer nur auf winterliche Fahrbahnverhältnisse. Ohne Schnee, Matsch oder Eis auf der Fahrbahn darf man auch im Winter ungestraft mit Sommerreifen fahren. Auf der Brennerautobahn muss man jedoch aufpassen. Zwischen der Staatsgrenze Italien und dem Gardasee gilt eine eigene Pflicht: Bis zum 15. April 2013 müssen auch auf schneefreier Fahrbahn Winterreifen montiert oder Schneeketten griffbereit sein. Laut ARBÖ müssen die Winterreifen mit dem Stempel M+S und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Verwaltungsstrafen bis 318 Euro drohen.