Zum Hintergrund: Das bereits vom Ministerrat verabschiedete „Kfz-Sektor-Schutzgesetz“ verschafft den Marktteilnehmern beim Vertrieb von Neufahrzeugen und Servicedienstleistungen bzw. Garantiearbeiten eine erhöhte Rechtssicherheit in einigen Punkten, die zwischen Händlern und Importeuren strittig sind. Das betrifft etwa die Angemessenheit der erforderlichen Kündigungsfrist, die Vergütung von Garantiearbeiten und die Rücknahme von Vertragsware nach Vertragsbeendigung. Bisher hat es dazu schon „Richterrecht" in Form von Judikaten gegeben. Diese wurden nun - wie schon früher beim Investitionsersatz - in Gesetzesbestimmungen umgewandelt.

 

Diese Gesetzesvorlage wurde im Rahmen der Begutachtung auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geprüft. Es wurden dazu keine verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Daher hat es die maßgeblichen Vertreter des Kfz-Handels beim A&W-Tag gewundert, dass gerade Kartellrechtsexperte Dr. Norbert Gugerbauer, der regelmäßig von der Wirtschaftskammer mit Expertisen beauftragt wird, die rechtliche Durchsetzbarkeit des neuen Gesetzes in Zweifel zieht – insbesondere, da sich diese Gesetzesinitiative an den bisherigen Bestimmungen der Kfz-GVO orientiert. Deren Wegfall machte es erforderlich, die dadurch entstandenen Regelungslücken auf nationaler Ebene zu schließen.

 

Dazu kommen offensichtliche Meinungsunterschiede beim Ausgleichsanspruch von Mehrmarkenhändlern. Gemeinsam war dies der Grund, warum beim A&W Tag von einigen Händlern die verblüffte Vermutung kolportiert wurde, Gugerbauer sei „ins gegnerische Lager“ gewechselt. Trifft das zu? Wohl kaum – doch der Fachjurist hat es gewagt, seine Finger in einige noch kaum verheilte Wunden der Branche zu legen.

 

Alle Vorträge des 5. A&W-Tags, einschließlich des Referats von Dr. Norbert Gugerbauer, sind auf www.autoundwirtschaft.at zum Download verfügbar.