Die EU-Führerscheinrichtlinie tritt mit 19. 01.2013 in Kraft, ab dann werden EU-weit nur noch einheitliche Führerscheine ausgegeben. Diese sind dann zwar nur noch 15 Jahre gültig, lt. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka ist zur Verlängerung aber keine ärztliche Untersuchung oder behördliche Prüfung erforderlich: „Auch ältere Führerscheine bleiben vorerst weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht werden.“

 

Eine Erleichterung gibt es bei den Bestimmungen zu Pkw-Anhängern. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu können, ist ein Fahrtraining von sieben Stunden nötig, die Führerscheinausbildung BE ist nicht mehr erforderlich. Neuerungen gibt es auch bei den Motorrädern, die Klasse A1 erlaubt es 16-Jährigen künftig, Motorräder bis 125 cm3 zu lenken.

 

Das Symposium befasste sich auch mit der Frage nach Befristungen der Lenkerberechtigung infolge von (teils altersbedingten) Krankheiten. So wird etwa bei Diabetes, Gesichtsfelderkrankungen oder fortschreitenden Augenerkrankungen die Lenkberechtigung teilweise für maximal fünf Jahre erteilt, auch Einschränkungen – wie etwa ein Nachtfahrverbot oder Geschwindigkeitslimits – sind möglich.