Mit der „Resolution von Interlaken“ reagieren die deutschsprachigen Interessenvertreter auf das Ende der Kfz-GVO im Mai 2013. Dadurch würden „die Kräfteverhältnisse zwischen Herstellern und Händlern massiv und in wettbewerbsverzerrender Art und Weise zugunsten der Hersteller verschoben“. Vor allem die „willkürlichen Einschränkungen des Mehrmarkenhandels“ und die künftig leichter möglichen Vertragskündigungen durch die Hersteller lassen die Branchenvertreter zittern. „Die Verbände fordern die EU-Kommission auf, den Wegfall der Kfz-GVO ohne Verzug durch geeignete Regeln zu korrigieren“, lautet daher eine der Kernforderungen der Resolution. Zudem müssten die nationalen Kartellbehörden aktiv werden.
Dass Brüssel noch zeitgerecht handelt, ist freilich so gut wie ausgeschlossen. In den vergangenen Monaten hat die Kommission auch mittel- bis langfristige Wünsche, etwa eine Ausdehnung der Handelsvertreterrichtlinie auf die Kfz-Branche, nur distanziert zur Kenntnis genommen.
Außerdem verschärfe sich der juristische Gegenwind schon vor dem Auslaufen der Kfz-GVO, bedauert Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner, stellvertretender Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels. Er verweist auf umstrittene Gerichtsentscheidungen: „Es kann doch nicht sein, dass fadenscheinige Gründe zu einem ‚Vertrauensverlust’ führen und dadurch Händlerverträge gekündigt werden dürfen.“
Neben Oberwallner, dem Leiter der österreichischen Fahrzeughandelsdelegation, unterzeichneten Funktionäre aus Deutschland, Südtirol und der Schweiz die entscheidend vom österreichischen Einzelhandelssprecher Komm.-Rat Ing. Josef Schirak vorangetriebene Resolution. Vertreter der 4 Gewerbevereinigungen treffen sich jährlich in einem anderen Land, um gemeinsame Anliegen zu erörtern.
Anbei finden Sie das Originaldokument der Resolution zum Download.
