Wenn im Mai 2013 die Kfz-GVO ausläuft, gehen fast alle Schutzbestimmungen für den Fahrzeughandel verloren. Wäre die Ausdehnung der „Agentenrichtlinie“, mit der die EU Handelsvertreter schützt, ein rascher Ausweg? Bei der Generalversammlung der europäischen Kfz-Gewerbevereinigung CECRA winkte Gastredner François Arbault, Mitglied der Binnenmarktkommission, ab: „Ich denke nicht, dass es eine Chance gibt, das in der Gesetzgebung durchzusetzen.“ Zu groß seien die prinzipiellen Unterschiede zwischen Handelsvertretern und den auf eigene Rechnung arbeitenden Kfz-Händlern. Selbst wenn sie beschlossen werden würde, sei eine derartige Ausdehnung „auf keinen Fall kurzfristig möglich“.?Dies ist vor allem ein Rückschlag für die mächtige deutsche Interessenvertretung ZDK, die seit Jahren auf die Agentenrichtlinie drängt. Gleichzeitig öffnet sich aber eine andere Tür: „Uns ist absolut bewusst, dass im Automobilbereich das Ungleichgewicht sehr groß ist“, verweist Arbault auf die Ergebnisse der EU-Umfrage zu „unfairen Vertriebspraktiken“. Daher erwäge man die Festschreibung von „grundlegenden Prinzipien, die in allen vertikalen Vertragsbeziehungen befolgt werden müssen“. Arbault schwebt kein unverbindlicher Verhaltenskodex vor, sondern eine konkrete Direktive.?Das Problem, wie bei so vielen gut gemeinten Brüsseler Vorstößen: Allein die Verabschiedung derartiger Richtlinien auf EU-Ebene würde Jahre in Anspruch nehmen. Bis die Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt würden, würden wohl schon viele der „schutzbedürftigsten“ Autohändler den GVO-losen Zuständen zum Opfer gefallen sein.
