Beispielsweise ist davon die Rede, dass durch die Umweltzone die Feinstaubemissionen aus dem Verkehr „deutlich verringert“ werden könnten. „Das ist eine einseitige Falschaussage“, verweist Klaus Edelsbrunner, Landesgremialobmann des Fahrzeughandels, auf gegenteilige Studienergebnisse und Erfahrungen in Deutschland. Auch die Formulierung, wonach just Fahrverbote „Arbeitsplätze sicherstellen und Betriebsansiedlungen gewährleisten“ würden, empört die Kritiker.
Aus den im Vorfeld der Befragung veröffentlichten Unterlagen geht hervor, dass die Fahrverbote ab 15.10.2013 für Dieselfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0, 1 und 2 sowie für Euro-3-Dieselautos ohne Partikelfilter gelten sollen. Ausnahmen wird es u. a. für Busse, Oldtimer, Behindertenfahrzeuge oder Wenigfahrer geben, wobei die Laufleistungsgrenze für letztere extrem niedrig angesetzt wurde („privat bis zu 500 km pro Jahr, gewerblich bis zu 2.000 km pro Jahr“). Die Grazer Stadtregierung hat erklärt, ab einer Beteiligung von 45.000 Personen die Befragungsergebnisse (gleichzeitig wird auch über den lokalpolitisch brisanten Ankauf der Reininghausgründe abgestimmt) als bindend zu betrachten.
Eine bis Mitte Juni von der Grazer Wirtschaftskammer durchgeführte Unterschriftenaktion lässt unterdessen auf eine breite Ablehnung der Fahrverbote schließen: „51.000 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Mitarbeiter haben unterschrieben“, berichtet Kammerpräsident Josef Herk. Der ARBÖ und die steirische FPÖ haben ihrerseits bei separaten Aktionen über 20.000 bzw. mehr als 13.000 Unterschriften gegen die „Umweltzone“ gesammelt.



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