Komm.-Rat Burkhard Ernst, Bundesgremialobmann des Kfz-Handels, hatte bereits Ende Februar nach dem OGH-Urteil in der Totalschadenklausel seine Branchenkollegen aufgefordert, die Versicherungspartner unter die Lupe zu nehmen und mit jenen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nicht grundsätzlich auf Wrackbörsen setzen. Nun kündigte Ernst an, verstärkt mit Garanta zu kooperieren, was deren Hauptbevollmächtigten Kurt Molterer naturgemäß freut: „Bei der Garanta ist eine Totalschadenreparatur bis zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes möglich“, sagt Molterer. Vielen Kunden sei gar nicht bewusst, dass andere Versicherungen oft schon von einem Totalschaden sprächen, wenn der Reparaturwert 65 % des Wiederbeschaffungswertes übersteige.
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