Wahr ist vielmehr, dass Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie Genossenschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (also beispielsweise GmbH & Co KG), bis 31.12. Zeit haben, den Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht zu hinterlegen. Sonst drohen – wie in info4you Nr. 663 angekündigt – empfindliche Strafen. Die Redaktion entschuldigt sich für den Fehler – er lag jedoch nicht in unserem Bereich! MUE