Es sind noch nicht viele Autohäuser, die an Samstagnachmittagen geöffnet haben, um potenziellen Kunden in Ruhe Einblicke in die Neu- und Gebrauchtwagen zu ermöglichen – aber vor allem in der Nähe von Einkaufsstraßen und -zentren werden es immer mehr. Doch für die Eigentümer stellt sich die Frage, wie es mit den kollektivvertraglichen Bestimmungen aussieht. Und nach einigen Problemen (allerdings in anderen Branchen) wird nun das Arbeitsinspektorat aktiv und stattet den einzelnen Betrieben Besuche ab – natürlich unangemeldet.
Die Wirtschaftskammer – im Besonderen das Wiener Landesgremium des Fahrzeughandels – rät ihren Mitgliedern, sich ganz genau über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, zum Beispiel unter wko.at/wien/handel rechts unter dem Button „Beschäftigung an Samstagen im Handel“. Für Anfragen steht auch die Sozialpolitische Abteilung der Wirtschaftskammer Wien unter 01 51450-1260 oder die Sparte Handel unter der Durchwahl 3241 zur Verfügung.