Laut Fric sei die Doppelbesteuerung bei Leasing vom VÖL bereits am 15.1.2011 (!) schriftlich dem Finanzministerium aufgezeigt worden. Am 22.2. habe man dieses Thema gemeinsam mit WKÖ/Gruppenobmann Komm.-Rat Mag. Karlheinz Sandler im BMF besprochen und die Ausnahme von der NoVA-Erhöhung für Leasinggesellschaften in konstruktiver Weise akkordiert. Dass es bis zur Veröffentlichung dieser Ausnahme durch das BMF erst am 22.3. gekommen sei, sei außerhalb unseres Einflusses.
Laut Fric würden in der Ergänzung des BMF klipp und klar die Argumente stehen, warum es einen objektiven Bedarf gibt, dass seitens des Handels Rechnungen an Leasinggesellschaften umgeschrieben werden müssen (siehe auch nachfolgende Meldung „Endlich Klarstellungen“ in dieser info4you!). „Dieser objektive Bedarf war bereits zwischen Komm.-Rat Burkhard Ernst und mir am 18.3. telefonisch akkordiert – es fehlte ja nur der hard-fact in Form der Veröffentlichung des BMF auf der Online-Datenbank Findok.“ Dies sei seines Wissens nach seitens des Gremiums auch umgehend so an die Händlerschaft und am Montag seitens des VÖL an seine Mitglieder kommuniziert worden.
Fric: „In Kenntnis des obigen Sachverhalts sind Sie in der Redaktion sicher selbst betroffen über die haarsträubenden Spekulationen hinsichtlich der Motivationslage der Leasinggesellschaften, Rechnungen nicht zu bezahlen sowie zu den Auswirkungen auf Leasingentgelt und die Attraktivität von Leasing für unsere Kunden.“
Im übrigen hätten sehr viele Institute, darunter auch die von Fric geführte BAWAG P.S.K. Leasing GmbH – trotz nicht verarbeitbarer Rechnungen – den Rechnungsbetrag beglichen.
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