Ab 1.3. 2011 bis 31.12. 2012 werden für Fahrzeuge mit Emissionen über 160 g CO2/km pro g CO2 jeweils 25 € NoVA-Malus eingehoben. Ist der CO2-Ausstoß höher als 180 g CO2/km, werden je g CO2 (über 180) weitere 25 € fällig. Sind die CO2-Emissionen höher als 220 g/km, kostet das zusätzlich 25 € je g CO2/km über 220 g CO2/km.
Die Regelung des NoVA-Bonus gilt unverändert weiter – sowohl was den Grenzwert 120 g CO2/km als auch die Ermäßigungen – maximal 300 € für konventionell bzw. 500 € für alternativ angetriebene Fahrzeuge betrifft.
Am 1. Jänner 2013 tritt die nächste Absenkung der Emissionsgrenzwerte in Kraft – und zwar (von 160) auf 150 g CO2/km, (von 180) auf 170 g/km sowie (von 220) auf 210 g CO2/km.
Sie können die Gesetzesstellen zum Ökologisierungsgesetz auf der unten angeführten Homepage nachlesen: Geben Sie beim Menüpunkt „Gesamtabfrage“ den Begriff Ökologisierungsgesetz im Suchfenster ein!
www.ris.bka.gv.at
