Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hatte die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich stets kritisiert und fühlt sich durch das Urteil bestätigt: Die Europäische Kommission hatte aus diesem Grund ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich geführt, das nun durch die Dritte Kammer des EuGH entschieden wurde. Im Bundesgremium spricht man wörtlich von einer „kleinen Weihnachtsüberraschung“ und rechnet damit, dass das NoVA-Gesetz nun geändert wird. Ein Thema, das uns sicher auch im Jahr 2011 weiter beschäftigen wird!