Bisher waren Menschen mit Körperbehinderung beim Kauf eines Fahrzeugs bis 20.000 € netto von der Normverbrauchsabgabe befreit, auch die Umbauarbeiten für das behindertengerechte Fahrzeug waren NoVA-frei. Doch das soll sich nun mit dem von der Bundesregierung initiierten Sparprogramm ändern. ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl fordert die Regierung dringend auf, die Streichung der NoVA-Ausnahmen zurückzunehmen. Dass der spezielle Absetzbetrag für Behinderte etwas erhöht werde, sei kein adäquater Ausgleich, sagt Hirtl. Daher werde es unweigerlich zu Härtefällen kommen.
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