Vor allem
auf die Leasingfirmen kommen einschneidende Veränderungen zu, kleinere
Unternehmen fürchten eine Flut an Bürokratie. Der Fahrzeughandel kommt im
Vergleich mit einem blauen Auge davon, muss sich aber vor allem auf ein neues
Rücktrittsrecht einstellen: Bis zu einer Woche nach dem allfälligen Rücktritt
von einem Kreditvertrag kann ein Kunde auch vom zugrunde liegenden
Autokaufvertrag zurücktreten. Dem Händler drohen also nicht vergütete
Mehrbelastungen. „Wir untersuchen derzeit Möglichkeiten, sich hier rechtlich
abzusichern und allenfalls für eine Abgeltung zu sorgen“, erklärt Mag.
Christoph Wychera, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesgremiums des
Fahrzeughandels.
Ein
Informationsschreiben des Gremiums, in dem detailliert auf wesentliche
Neuerungen eingegangen wird, finden Sie anbei.
