Vor allem auf die Leasingfirmen kommen einschneidende Veränderungen zu, kleinere Unternehmen fürchten eine Flut an Bürokratie. Der Fahrzeughandel kommt im Vergleich mit einem blauen Auge davon, muss sich aber vor allem auf ein neues Rücktrittsrecht einstellen: Bis zu einer Woche nach dem allfälligen Rücktritt von einem Kreditvertrag kann ein Kunde auch vom zugrunde liegenden Autokaufvertrag zurücktreten. Dem Händler drohen also nicht vergütete Mehrbelastungen. „Wir untersuchen derzeit Möglichkeiten, sich hier rechtlich abzusichern und allenfalls für eine Abgeltung zu sorgen“, erklärt Mag. Christoph Wychera, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesgremiums des Fahrzeughandels.
Ein Informationsschreiben des Gremiums, in dem detailliert auf wesentliche Neuerungen eingegangen wird, finden Sie anbei.