Als Grund gibt er die Änderung der Tieferlegungsgrenze von 11 auf lediglich 9 cm an. Nagl: „Besonders Werkstätten mit einer älteren Ausrüstung sind betroffen. Wie kommt ein Fahrzeug mit dieser geringen Bodenfreiheit auf einen Bremsenprüfstand oder auf eine Hebebühne ohne dabei Schaden zu nehmen. Ich befürchte, dass zahlreiche Werkstätten auf neue Einrichtungen umrüsten müssen, was mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden ist.“