Der §-57a-Begutachtungsstempel ist entsprechend dem neuen Firmenwortlaut zu ändern und bei der für § 57a KFG zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit dem neuen Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden Neuerungen in Kraft gesetzt. Eine davon ist die Abschaffung der eingetragenen Erwerbsgesellschaften. Damit wurden auch die offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und die Kommandit-Erwerbsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform abgeschafft. Alle vor dem 1.1.2007 eingetragenen OEGs und KEGs wurden kraft Gesetzes in offene Gesellschaften (OG) bzw. Kommanditgesellschaften (KG) umgewandelt.
Vor dem 1.1.2010 ist ein ausdrücklicher Antrag auf Eintragung des Rechtsformzusatzes an das Firmenbuch zu stellen. Diesbezügliche Formulare finden Sie in angehängter PDF-Datei.
www.kfztechniker.at
