Der Trend zum Wegfall der Kfz-GVO  wird auch im Lichte eines kürzlich bekannt gewordenen Endentwurfs (wir haben in unserer Wochenzeitung „Eurotax AUTO-Information“ berichtet) immer deutlicher. Laut dem Entwurf werden u. a. die zweijährige Kündigungsfrist, die Pflicht zur transparenten Begründung von Kündigungen sowie das Recht, bei Streitigkeiten einen Schiedsrichter anzurufen, wegfallen. Auch der Mehrmarkenvertrieb wird substanziell eingeschränkt. Laut neuesten Informationen aus Brüssel soll er aber zumindest für jene Betriebe, die schon jetzt mehrere Fabrikate vertreten, gewahrt bleiben.
Für den Autohandel dürfte die allgemeine GVO, wie bereits weithin erwartet, 2013 in Kraft treten. Im Servicebereich ist dagegen schon im Juni 2010 mit einer Liberalisierung zu rechnen.



ec.europa.eu