Ab diesem Datum wird ein Aufschlag für Fahrzeuge, die mehr als 160 g CO2/km ausstoßen, von 25 € eingehoben. Bisher lag die Grenze bei 180 g. Das Bundesgremium des Fahrzeughandels klärte mit dem Finanzministerium, dass die Regelung für Vorführfahrzeuge wie bei Einführung des CO2-Malus am 1.7.2008 gleichermaßen Anwendung findet.
Die Aussendung des Bundesgremiums finden Sie in angehängter PDF-Datei.