Darin wird geraten, die Lenkerberechtigung bis Jahresende umschreiben zu lassen. Behauptet wird, wer noch keinen Scheckkarten-Führerschein hat, müsste ab dem nächsten Jahr eine Nachschulung in einer Fahrschule absolvieren. ÖAMTC-Juristin Mag. Ursula Zelenka: „Es gibt weder eine Umtauschpflicht noch eine Befristung des rosa Scheins. Die alten Führerscheine behalten mindestens bis ins Jahr 2032 ihre Gültigkeit. Jeder österreichische Führerschein, egal ob Scheckkarte oder rosa Schein, ist ein EU-Führerschein und wird daher in allen EU-Ländern anerkannt.“
Den genauen Wortlaut des derzeit kursierenden Kettenmails finden Sie in angehängter PDF-Datei. Zelenka: „Dieser Inhalt besitzt also keine Gültigkeit.“
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