Betroffen von der „S-Kennzeichnung“ sind alle Pneus für Pkws mit einer Nennbreite bis inkl. 185 mm sowie für alle Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Es gilt aber eine Übergangsregelung für bereits gelagerte Reifen. Dabei muss ein entsprechendes Zertifikat einer Typengenehmigungsbehörde vorliegen, das bestätigt, dass die Reifen trotz fehlender S-Kennzeichnung entsprechen.
