Art. 90 verbietet eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren anderer EU-Länder. Für im Inland gekaufte Gebrauchtwagen fällt laut Dipl.-Ing. Mario Rohracher, Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC, keine CO2-Steuer an.
Rohracher: „Wir erwarten, dass die Entscheidung des Tiroler Finanzamtes schon bald vom Finanzministerium bestätigt wird und es zu einer Reparatur des Gesetzes kommen wird, auch, um einer allfälligen Klage Österreichs durch die EU zu entgehen. Der ÖAMTC empfiehlt den betroffenen Autofahrern, vor der Entscheidung entweder sofort ein Rechtsmittel zu ergreifen oder den Erlass des Finanzministeriums abzuwarten und sich rechtlich beraten zu lassen. Unseren Mitgliedern steht dazu die Rechtsberatung des Clubs zur Verfügung.“
Seit Juli 2008 muss in Österreich beim Kauf eines Fahrzeuges mit einem Ausstoß von mehr als 180 g CO2 pro km für jedes zusätzliche Gramm 25 € plus 20 % MwSt. bezahlt werden. Die Regel gilt für Neuwagen, aber auch für aus dem Ausland importierte Gebrauchtwagen.



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