Dieser fachkundigen Ansicht ist Dr. Martin Brenner, Rechtsanwalt und Partner von Branchenanwalt Dr. Friedrich Knöbl. Brenner weiter: „Diesbezüglich gibt es daher in diese Richtung auch keinerlei österreichische Judikatur. Eine erhaltene Verschrottungsprämie ist meines Erachtens keinesfalls als Einkommen zu qualifizieren, das eine Änderung der Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen bedeuten würde. Eine solche Eingliederung wäre jedenfalls systemwidrig.“