Innerhalb der EU reichen die Kennzeichen mit Länderkennung aus. Falls jedoch beispielsweise mit einer Anhängerkupplung für Fahrradheckträger und rotem Taferl gereist wird, so muss weiterhin das österreichische „A“ geklebt werden, da hier keine EU-Kennung vorliegt. Nicht EU-Länder wie beispielsweise Bosnien-Herzegowina, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und die Schweiz haben die EU-Kennzeichen anerkannt. In Kroatien ist dies zwar nicht der Fall, wird aber in der Regel geduldet. In allen anderen Staaten gilt nur das „A“ als Unterscheidungskennzeichen.